06.07.2015 - 09:30 Uhr
Umweltfachseminar

Am 19. Mai 2015 hat das Italienische Parlament das Gesetz gegen Umweltstraftaten verabschiedet. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik steht noch aus.
Die große Neuheit besteht darin, dass in das Strafgesetzbuch fünf neue Umweltstraftaten eingefügt werden, welche nicht mehr mit Haftstrafe oder Geldbuße, sondern mit Gefängnisstrafe geahndet werden:
- Umweltkatastrophe (5 bis 15 Jahre)
- Umweltverschmutzung (2 bis 6 Jahre)
- Handel und unerlaubte Entsorgung von stark radioaktivem Material (2 bis 6 Jahre)
- Verhinderung von Umweltkontrollen (6 Monate bis 3 Jahre)
- Unterlassene Sanierung (1 bis 4 Jahre)
Das Seminar behandelt die im neuen Gesetz festgelegten Straftaten und die Folgen für Betriebe, die im Umweltbereich tätig sind, insbesondere im Müll- und Wasserbereich. Auch jene Umweltstraftaten, die das Legislativdekret Nr. 152/2006 definierte, sind Thema des Seminars.
Um die Betriebe vor möglichen Umweltstraftaten zu schützen, werden die Vorteile des Organisationsmodells dargelegt, welches das Legislativdekret 231/2001 vorsieht, und erklärt, wie sich die neuen Umweltstraftaten auf dieses auswirken.
Referent:
Prof. Bernardino Albertazzi
Umweltjurist und Berater CLS GmbH
Programm:
9.30 bis 13.00 Uhr
Die vom neuen Gesetz vorgesehenen Umweltstraftaten:
- Umweltkatastrophe
- Umweltverschmutzung
- Handel und unerlaubte Entsorgung von stark radioaktivem Material
- Verhinderung von Umweltkontrollen
- Unterlassene Sanierung
- Strafverschärfungsgrund
- Die tätige Reue
- Einziehung der Güter
- Wiederherstellungspflicht des ursprünglichen Zustandes der Orte
Die vom Gesetz 152 von 2006 bereits vorgesehenen Umweltstraftaten, betreffend:
- Abfälle
- Sanierung von verseuchten Plätzen
- Wasserabflüsse
- Emissionen in die Atmosphäre
- Integrierte Umweltermächtigung
14.15 bis 16.15 Uhr
Vermeidung von Umweltstraftaten. Anwendung des Modelles 231
- Die für die Umweltstraftaten vom Legislativdekret 231/2001 vorgesehenen Straftatbestände
- Das Organisationsmodell 231 und die Protokolle 231 für die Vorbeugung von Umweltstraftaten
- Die vom Gesetz 231/2001 für Umweltstraftaten vorgesehenen Verantwortungsprofile
- Kontrollorgan für die Vorbeugung von Umweltstraftaten
Teilnahmegebühr: 450,00 € + MwSt. pro Person. Frühbucherrabatt bei Reservierung innerhalb 20.06.2015: 12%
Im Preis inbegriffen sind die Gebühren für das Seminar, Unterlagen, Kaffeepause, Mittagessen, Parkplatz sowie die Simultanübersetzung ins Deutsche. Der zweite Teilnehmer desselben Unternehmens erhält eine Preisreduzierung von 20 % auf die Teilnahmegebühr.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die E-Mail-Adresse: info@forum-brixen.com.
Bei eventueller Kursabsage werden nur die Eingeschriebenen informiert. Bei Verzicht innerhalb von 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 10 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Nach dieser Frist werden 50 % der Kosten rückerstattet.
Die Einschreibegebühr ist innerhalb 30. Juni 2015 auf die Raiffeisen Landesbank zu überweisen.
IBAN: IT75U0349311600000300048020
BIC: RZSBIT2B
Bei der Anmeldung muss der Kodex: “FORUM-Fachseminar über Umwelt“ und der Name des Teilnehmers angegeben werden.